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Fluglehrerausbildung

Dauer der Ausbildung:
Ca. 2 Monate

Nächster Termin:
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Voraussetzungen
Vor der Zulassung zu einem genehmigten Ausbildungslehrgang für den Erwerb der Lehrberechtigung (FI (A)) muss der Bewerber:

  • Mindestens 200 Flugstunden nachweisen, davon als Inhaber einer ATPL (A) oder CPL (A) mindestens 100 Stunden als verantwortlicher Pilot, oder als Inhaber einer PPL (A) mindestens 150 Stunden als verantwortlicher Pilot
  • CPL Theorie nachweisen (bestandene CPL Theorie beim LBA). Ohne diesen Nachweis darf nur LAPL (A) ausgebildet werden
  • Mindestens 30 Flugstunden auf einmotorigen Flugzeugen mit Kolbentriebwerk nachweisen, von denen mindestens 5 Stunden während der letzten 6 Monate vor der Auswahlprüfung gemäß Absatz (f) durchgeführt werden müssen
  • Mindestens 10 Stunden Ausbildung im Instrumentenflug erhalten haben, von denen höchstens 5 Stunden als Instrumentenbodenzeit in einem Flugsimulator oder FNPT II durchgeführt werden dürfen
  • Mindestens 20 Stunden Überlandflug als verantwortlicher Pilot nachweisen, einschließlich eines Fluges über eine Strecke von mindestens 540 km (300 NM), bei dem Landungen auf zwei vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen durchzuführen sind
  • Während der letzten 6 Monate vor Beginn der Ausbildung eine besondere Auswahlprüfung mit qualifizierten FI (A) erfolgreich abgelegt haben. Bei dieser Auswahlprüfung wird die Fähigkeit des Bewerbers zur Teilnahme am Ausbildungslehrgang beurteilt.


Theoretische Ausbildung
:
125 Stunden in den Fächern Pädagogik, menschliches Leistungsvermögen, Luftrecht, Wetter, Navigation und Verhalten in besonderen Fällen.


Praktische Ausbildung:
25 Stunden C 152, 5 Stunden FNPT Elite S 812


Prüfung:
Es gibt keine schriftliche Prüfung. Der Aspirant muss sowohl einen Lehrvortrag bei einem vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassenen Prüfer abhalten, als auch Fragen innerhalb eines Briefings beantworten. Beim anschließenden Prüfungsflug mit dem Prüfer muss er sowohl verbal, als auch händisch in den Flugverlauf eingreifen.


Erlaubnis:
Die Fluglehrererlaubnis berechtigt sowohl zur Ausbildung von Privatpiloten als auch zur Einweisung auf anderen Flugzeugmustern. Die ersten 100 Stunden muss dies unter Aufsicht eines anderen Fluglehrers geschehen. Dabei müssen auch 25 Alleinflüge unter Aufsicht gemacht werden.