Ausbildung Fluglehrer

Lizenz für Fluglehrerausbildung

Ausbildung zum Fluglehrer

Die Ausbildung umfasst einen praktischen und theoretischen Teil der Beginn ist je nach Ausbildungsart jederzeit oder mehrmals im Jahr. Die Ausbildung umfasst eine pädagogische, sowie technische Ausbildung zur Erlangung der notwendigen Fähigkeiten.

Dauer

Für die Fluglehrerausbildung FI(A) ca. 3 Monate, wobei die Termine individuell nach deinen eigenen Wünschen vereinbart werden, also auch samstags, sonn- und feiertags.

Für die Lehrberechtigung für Klassenberechtigungen, sowie die Lehrberechtigung für Instrumentenflugunterricht ca. 2 Wochen.

Flugzeuge

Die Fluglehrerausbildung findet in der Regel auf zwei- oder viersitzigen ein- sowie zweimotorigen Flugzeugen statt.

Für die Grundausbildung zum Fluglehrer FI(A) im Sichtflug fliegst du bei uns auf einer Cessna C152 oder C172.

Sofern eine Lehrberechtigung für Instrumentenflug (FI-IR, IRI) erworben wird findet diese auf unserem Verfahrenstrainer FNPT II bzw. auf Instrumentenflugzeugen C172 und PA28 statt.

Außerdem bieten wir die Ausbildung zum Lehrberechtigten für Klassenberechtigungen CRI (SEP & MEP) an. Hierbei wird insbesondere bei der sogenannten „Zweimot-Lehrberechtigung“ die PA44 bzw. Tecnam P2006T eingesetzt.

Sofern Sie ein bestimmtes Muster für die Fluglehrerausbildung bevorzugen können Sie ihr Ausbildungsflugzeug nach Verfügbarkeit selbstverständlich frei aussuchen.

Cessna 152

TECNAM P2006T

Cessna 172

Piper Seminole

Voraussetzungen Fluglehrerausbildung FI(A)

  • Inhaber einer CPL(A) 
  • Inhaber einer PPL(A)
    • Mit mindestens 200 Stunden Flugerfahrung, davon 150 Stunden als verantwortlicher Luftfahrtzeugführer (PIC) auf Flugzeugen oder Motorsegler
    • Sofern die Rechte zur Erteilung von PPL Unterricht erworben werden sollen, muss eine CPL(A) Theorieprüfung beim Luftfahrtbundesamt abgelegt werden. Ohne CPL(A) Theorieprüfung dürfen Sie nach der Fluglehrerausbildung nur in LAPL(A) Lehrgängen tätig werden.
  • Mindestens 20 Stunden Überlandflugzeit als verantwortlicher Luftfahrtzeugführer auf Flugzeugen
  • Mindestens 10 Stunden Instrumentenflugausbildung (Instrumenten-Basis-Modul) – Kann auch vor Beginn der Ausbildung bei uns an der Flugschule absolviert werden.
  • Mindestens 30 Stunden Flugerfahrung auf einmotorigen Kolbenflugzeugen SEP(land), davon mindestens 5 Stunden innerhalb von 6 Monaten vor dem Auswahltestflug
  • Auswahltestflug mit einem Lehrberechtigten für Fluglehrer
  • Überlandflug als verantwortlicher Luftfahrtzeugführer über 300 NM mit Landungen an zwei vom Startflugplatz unterschiedlichen Flugplätzen
  • Gültiges fliegerärztliches Untersuchungszeugnis
  • Antrag/Bescheid auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung.
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg.
  • Kopie Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis).
  • 1 Passbild

Voraussetzungen Fluglehrer-/Lehrerausbildung für Instrumentenflug FI(A)-IR, IRI(A)

  • Inhaber einer PPL(A), CPL(A) oder ATPL(A) mit gültiger Klassen- und Instrumentenflugberechtigung
  • Als Inhaber einer FI(A)
    • Für die Erteilung von Simulatorunterricht und SPIC Flugunterricht innerhalb einer ATO in durchgehenden Lehrgängen:
      50 Stunden Instrumentenzeit nach Erteilung der IR Berechtigung (davon maximal 10 Stunden Instrumentenbodenzeit in Simulatoren-FSTD)
    • Für die uneingeschränkte Erteilung von Simulator- und Flugunterricht:
      200 Stunden Instrumentenzeit (davon maximal 50 Stunden Instrumentenbodenzeit in Simulatoren-FSTD)
  • Als Bewerber ohne Lehrberechtigung FI(A)
    • Für die Erteilung von Simulatorunterricht innerhalb einer ATO:
      200 Stunden Instrumentenflugzeit nach Erteilung der IR Berechtigung (davon mindestens 50 Stunden auf Flugzeugen)
    • Für die Erteilung von Flugunterricht in Luftfahrtzeugen:
      800 Stunden Instrumentenflugzeit (davon mindestens 400 Stunden auf Flugzeugen)
  • Gültiges fliegerärztliches Untersuchungszeugnis
  • Antrag/Bescheid auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung.
  • Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart „0“ zur direkten Übersendung an das Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 46
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg.
  • Kopie Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis).
  • 1 Passbild

Flugtauglichkeits-Untersuchung

  • Termin vereinbaren und mitbringen:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Augenarztattest

Flugunterricht

Theoretische Ausbildung

Die Theorieausbildung variiert je nach dem welche Lehrberechtigung angestrebt wird. Bei jeder Lehrberechtigung ist das sogenannte „Teaching & Learning“ Modul erforderlich. Sofern dieses bereits abgelegt wurde, wird es bei allen Ausbildungen anerkannt.

Dauer

ca. 100 Unterrichtseinheiten für PPL(A) und 80 Unterrichtseinheiten für LAPL

Bei uns stehen dir an jedem unsere Standorte 2 Unterrichtsräume zur Verfügung. Alle Unterrichtsräume verfügen über eine hochwertige technische Ausrüstung sowie technische Anschauungsobjekte aus der Fliegerei. Gerne kannst du jederzeit einen Termin zur Besichtigung mit uns vereinbaren.

Die Lehrerausbildungen umfassen alle wichtigen Kenntnisse und Fähigkeiten, die Sie für die Tätigkeit als Lehrpersonal in der Ausbildung von Luftfahrtpersonal benötigen. Sie vermitteln dir ein umfassendes flugpädagogisches Wissen, sowie fachliche Expertenkenntnisse. Bewerber um eine Lehrberechtigung werden außerdem befähigt eine sichere und reibungslose Flugausbildung zu gewährleisten.

Praktische Flugprüfungen

Praktische Ausbildung

Fluglehrerausbildung FI(A)

Gesamtausbildungszeit 30 Stunden Flugausbildung, wovon 5 Stunden auf unserem Verfahrenstrainer (FNPT II) stattfinden können.

Fluglehrer-/Lehrerausbildung für Instrumentenflug FI(A)-IR, IRI(A)

Als Inhaber einer FI(A): 5 Stunden praktische Ausbildung, möglich im Flugzeug oder Verfahrenstrainer (FNPT II)

Ohne FI(A): 10 Stunden praktische Ausbildung, möglich im Flugzeug oder Verfahrenstrainer (FNPT II)

Lehrerausbildung für Klassenberechtigung CRI(A) SEP/MEP

Für die Erteilung von Unterricht auf SEP(land): 3 Stunden praktische Ausbildung auf SEP(land)

Für die Erteilung von Unterricht auf MEP(land): 5 Stunden praktische Ausbildung auf MEP(land) (davon maximal 2 Stunden möglich auf unserem Verfahrenstrainer FNPT II)

Die praktische Prüfung (Kompetenzbeurteilung) findet mit einem von dem Luftfahrtbundesamt hierzu ermächtigten Prüfer statt. 

Nach jedem Erwerb bzw. Erweiterung einer Lehrberechtigung ist eine Kompetenzbeurteilung mit einem hierzu ermächtigten Prüfer nötig.

Die Dauer der Prüfungen beträgt ca. zwei Stunden. Die Prüfungen finden am Ausbildungsstandort auf deinem Ausbildungsflugzeug statt. Im Anschluss kann dann die Lehrberechtigung bei der Behörde beantragt werden. 

Die Fluglehrerberechtigung FI(A)

berechtigt Sie zur Erteilung von Flugunterricht auf einmotorigen Landflugzeugen, sowie zur Ausbildung von Privatpiloten PPL(A) bzw. LAPL(A). Hierbei gibt es je nach Erfahrungstand des Lehrers verschiedene Berechtigungen. Nach dem erstmaligen Erwerb einer Lehrberechtigung müssen Sie als Fluglehrerassistent unter Aufsicht eines erfahrenen Fluglehrers mindestens 100 Stunden Flugunterricht erteilen, sowie 25 Alleinflüge von Schülern beaufsichtigt haben.

Je nach Erfahrung/Zusatzlehrgänge kann die Lehrberechtigung erweitert werden.

Die Fluglehrer/-Lehrberechtigung für Instrumentenflug FI(A)-IR / IRI(A)

berechtigt Sie zur Erteilung von Instrumentenunterricht zur Erlangung einer Instrumentenflugberechtigung.

Die Lehrberechtigung für Klassenberechtigungen CRI(A) SEP/MEP

berechtigt Sie zur Erteilung von Flugunterricht zur Erlangung einer Klassenberechtigung. 

Lehrberechtigungen gelten grundsätzlich immer für 3 Jahre. Neben einer gültigen Lehrberechtigung müssen Sie jedoch Ihre Klassen- und Musterberechtigungen, sowie Instrumentenflugberechtigungen aktuell halten um als Lehrer tätig sein zu dürfen.

Für die Verlängerung gibt es bestimmte Voraussetzungen an die Lehrerfahrung im Gültigkeitszeitraum, sowie Fortbildungen. Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich.

FI(A) kurz & knapp

  • Theoretische & Praktische Ausbildung
  • Einstieg jederzeit oder nach Lehrgangsveröffentlichung möglich

Unterrichtsfächer

  • Der Lernprozess
  • Der Lehrprozess
  • Unterrichtsphilosophien
  • Unterrichtstechniken in der praktischen Flugausbildung
  • Bewertung und Leistungskontrollen
  • Entwicklung von Ausbildungsprogrammen
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Spezielle Risiken beim Flugunterricht
  • Unterrichtsplanung
  • Klassenspezifische Besonderheiten
  • Besonderheiten im Instrumentenflug

Praktische Flugausbildung

FI(A)

  • 25 Stunden Teaching & Learning
  • 100 Stunden Theorieunterricht
  • 30 Stunden Praxisunterricht

FI(A)-IR, IRI(A)

  • 25 Stunden Teaching & Learning
  • 10 Stunden Theorieunterricht
  • 5 (FI-IR) bzw. 10 (IRI) Stunden Praxisunterricht

CRI(A) SEP/MEP

  • 25 Stunden Teaching & Learning
  • 10 Stunden Theorieunterricht
  • 3 (SEP) bzw. 5 (MEP) Stunden Praxisunterricht

Schnupperkurs

Schauen Sie doch einfach einmal bei einem unserer kostenlosen Schnupperkurse in der Theorie vorbei.

Infoveranstaltung

Jeden Monat finden an unseren Standorten kostenlose Infoveranstaltungen statt. Stellen Sie Ihre Fragen vor Ort und schauen Sie sich unsere Schule an. Wir freuen uns auf Sie!