Ausbildung zum Fluglehrer
Die Ausbildung umfasst einen praktischen und theoretischen Teil der Beginn ist je nach Ausbildungsart jederzeit oder mehrmals im Jahr. Die Ausbildung umfasst eine pädagogische, sowie technische Ausbildung zur Erlangung der notwendigen Fähigkeiten.
Dauer
Für die Fluglehrerausbildung FI(A) ca. 3 Monate, wobei die Termine individuell nach deinen eigenen Wünschen vereinbart werden, also auch samstags, sonn- und feiertags.
Für die Lehrberechtigung für Klassenberechtigungen, sowie die Lehrberechtigung für Instrumentenflugunterricht ca. 2 Wochen.
Flugzeuge
Die Fluglehrerausbildung findet in der Regel auf zwei- oder viersitzigen ein- sowie zweimotorigen Flugzeugen statt.
Für die Grundausbildung zum Fluglehrer FI(A) im Sichtflug fliegst du bei uns auf einer Cessna C152 oder C172.
Sofern eine Lehrberechtigung für Instrumentenflug (FI-IR, IRI) erworben wird findet diese auf unserem Verfahrenstrainer FNPT II bzw. auf Instrumentenflugzeugen C172 und PA28 statt.
Außerdem bieten wir die Ausbildung zum Lehrberechtigten für Klassenberechtigungen CRI (SEP & MEP) an. Hierbei wird insbesondere bei der sogenannten „Zweimot-Lehrberechtigung“ die PA44 bzw. Tecnam P2006T eingesetzt.
Sofern Sie ein bestimmtes Muster für die Fluglehrerausbildung bevorzugen können Sie ihr Ausbildungsflugzeug nach Verfügbarkeit selbstverständlich frei aussuchen.
Voraussetzungen Fluglehrerausbildung FI(A)
- Inhaber einer CPL(A)
- Inhaber einer PPL(A)
- Mit mindestens 200 Stunden Flugerfahrung, davon 150 Stunden als verantwortlicher Luftfahrtzeugführer (PIC) auf Flugzeugen oder Motorsegler
- Sofern die Rechte zur Erteilung von PPL Unterricht erworben werden sollen, muss eine CPL(A) Theorieprüfung beim Luftfahrtbundesamt abgelegt werden. Ohne CPL(A) Theorieprüfung dürfen Sie nach der Fluglehrerausbildung nur in LAPL(A) Lehrgängen tätig werden.
- Mindestens 20 Stunden Überlandflugzeit als verantwortlicher Luftfahrtzeugführer auf Flugzeugen
- Mindestens 10 Stunden Instrumentenflugausbildung (Instrumenten-Basis-Modul) – Kann auch vor Beginn der Ausbildung bei uns an der Flugschule absolviert werden.
- Mindestens 30 Stunden Flugerfahrung auf einmotorigen Kolbenflugzeugen SEP(land), davon mindestens 5 Stunden innerhalb von 6 Monaten vor dem Auswahltestflug
- Auswahltestflug mit einem Lehrberechtigten für Fluglehrer
- Überlandflug als verantwortlicher Luftfahrtzeugführer über 300 NM mit Landungen an zwei vom Startflugplatz unterschiedlichen Flugplätzen
- Gültiges fliegerärztliches Untersuchungszeugnis
- Antrag/Bescheid auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung.
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg.
- Kopie Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis).
- 1 Passbild
Voraussetzungen Fluglehrer-/Lehrerausbildung für Instrumentenflug FI(A)-IR, IRI(A)
- Inhaber einer PPL(A), CPL(A) oder ATPL(A) mit gültiger Klassen- und Instrumentenflugberechtigung
- Als Inhaber einer FI(A)
- Für die Erteilung von Simulatorunterricht und SPIC Flugunterricht innerhalb einer ATO in durchgehenden Lehrgängen:
50 Stunden Instrumentenzeit nach Erteilung der IR Berechtigung (davon maximal 10 Stunden Instrumentenbodenzeit in Simulatoren-FSTD)
- Für die uneingeschränkte Erteilung von Simulator- und Flugunterricht:
200 Stunden Instrumentenzeit (davon maximal 50 Stunden Instrumentenbodenzeit in Simulatoren-FSTD)
- Für die Erteilung von Simulatorunterricht und SPIC Flugunterricht innerhalb einer ATO in durchgehenden Lehrgängen:
- Als Bewerber ohne Lehrberechtigung FI(A)
- Für die Erteilung von Simulatorunterricht innerhalb einer ATO:
200 Stunden Instrumentenflugzeit nach Erteilung der IR Berechtigung (davon mindestens 50 Stunden auf Flugzeugen)
- Für die Erteilung von Flugunterricht in Luftfahrtzeugen:
800 Stunden Instrumentenflugzeit (davon mindestens 400 Stunden auf Flugzeugen)
- Für die Erteilung von Simulatorunterricht innerhalb einer ATO:
- Gültiges fliegerärztliches Untersuchungszeugnis
- Antrag/Bescheid auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung.
- Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart „0“ zur direkten Übersendung an das Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 46
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg.
- Kopie Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis).
- 1 Passbild
Theoretische Ausbildung
Die Theorieausbildung variiert je nach dem welche Lehrberechtigung angestrebt wird. Bei jeder Lehrberechtigung ist das sogenannte „Teaching & Learning“ Modul erforderlich. Sofern dieses bereits abgelegt wurde, wird es bei allen Ausbildungen anerkannt.
Dauer
ca. 100 Unterrichtseinheiten für PPL(A) und 80 Unterrichtseinheiten für LAPL
Praktische Ausbildung
Fluglehrerausbildung FI(A)
Gesamtausbildungszeit 30 Stunden Flugausbildung, wovon 5 Stunden auf unserem Verfahrenstrainer (FNPT II) stattfinden können.
Fluglehrer-/Lehrerausbildung für Instrumentenflug FI(A)-IR, IRI(A)
Als Inhaber einer FI(A): 5 Stunden praktische Ausbildung, möglich im Flugzeug oder Verfahrenstrainer (FNPT II)
Ohne FI(A): 10 Stunden praktische Ausbildung, möglich im Flugzeug oder Verfahrenstrainer (FNPT II)
Lehrerausbildung für Klassenberechtigung CRI(A) SEP/MEP
Für die Erteilung von Unterricht auf SEP(land): 3 Stunden praktische Ausbildung auf SEP(land)
Für die Erteilung von Unterricht auf MEP(land): 5 Stunden praktische Ausbildung auf MEP(land) (davon maximal 2 Stunden möglich auf unserem Verfahrenstrainer FNPT II)
FI(A) kurz & knapp
Unterrichtsfächer
- Der Lernprozess
- Der Lehrprozess
- Unterrichtsphilosophien
- Unterrichtstechniken in der praktischen Flugausbildung
- Bewertung und Leistungskontrollen
- Entwicklung von Ausbildungsprogrammen
- Menschliches Leistungsvermögen
- Spezielle Risiken beim Flugunterricht
- Unterrichtsplanung
- Klassenspezifische Besonderheiten
- Besonderheiten im Instrumentenflug
Praktische Flugausbildung
FI(A)
- 25 Stunden Teaching & Learning
- 100 Stunden Theorieunterricht
- 30 Stunden Praxisunterricht
FI(A)-IR, IRI(A)
- 25 Stunden Teaching & Learning
- 10 Stunden Theorieunterricht
- 5 (FI-IR) bzw. 10 (IRI) Stunden Praxisunterricht
CRI(A) SEP/MEP
- 25 Stunden Teaching & Learning
- 10 Stunden Theorieunterricht
- 3 (SEP) bzw. 5 (MEP) Stunden Praxisunterricht
Schnupperkurs
Schauen Sie doch einfach einmal bei einem unserer kostenlosen Schnupperkurse in der Theorie vorbei.
Infoveranstaltung
Jeden Monat finden an unseren Standorten kostenlose Infoveranstaltungen statt. Stellen Sie Ihre Fragen vor Ort und schauen Sie sich unsere Schule an. Wir freuen uns auf Sie!